Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Jägersberg-Schirknitzberg“

VO-NSGJAEGERSBERG_2015

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 1.601 Hektar. Es liegt in der Gemeinde Wünsdorf mit den Ortsteilen Waldstadt und Lindenbrück, Gemarkungen Zehrensdorf und Zesch und wird durch die folgenden Straßen und Wege ungefähr begrenzt:

Im Norden, an der Gemarkungsgrenze Zossen - Zehrensdorf am Töpchiner Weg beginnend, folgt die Grenze rund 3,8 Kilometer in südöstlicher Richtung diesem Weg über die Freifläche des ehemaligen Flugplatzes bis zur markanten Kreuzung mit dem Weg Kallinchen - Zehrensdorf. Ab hier verläuft sie rund 2,2 Kilometer entlang einem in südlicher Richtung zur Tongrube Zehrensdorf führenden Weg und entlang weiterer Wege zwischen dem Eichberg und der Tongrube Zehrensdorf in südlicher bis südöstlicher Richtung bis zur Landstraße Töpchin - Wünsdorf. Sie folgt der Südseite dieser Straße in südöstlicher Richtung bis zu einer rechtwinkligen Kurve. Ab hier verläuft die Grenze entlang von Waldwegen zunächst rund 750 Meter in südsüdwestlicher Richtung am östlichen Rand eines ehemaligen Übungsplatzes und dann rund zwei Kilometer in südsüdöstlicher Richtung bis zur sogenannten "Marschallstraße", der Zufahrt zum Lebersee. Ab hier folgt sie einem Waldweg rund 0,6 Kilometer in südlicher Richtung bis zum sogenannten Panzergraben. Entlang dieses Grabens verläuft sie rund 0,8 Kilometer in westlicher Richtung bis zu einem Waldweg, der dem östlichen Ufer des Großen Möggelinsees am nächsten liegt. Sie folgt dann dem Waldweg rund 0,6 Kilometer in nördlicher Richtung, bis sie erneut auf die "Marschallstraße", trifft, kreuzt diese und folgt der Gemarkungsgrenze Zehrensdorf - Zesch rund 1 Kilometer in nordwestlicher Richtung, bis sie an einem Kreuzungspunkt wiederum auf die "Marschallstraße" trifft. Ab hier verläuft die Grenze in nahezu nördlicher Richtung rund 1,8 Kilometer entlang eines markanten Fahrweges, danach rund 1,75 Kilometer in westnordwestlicher Richtung entlang eines Waldweges. Weiter verläuft sie rund 0,5 Kilometer in nördlicher Richtung entlang eines Fahrweges, dann etwa 80 Meter in östlicher Richtung entlang eines Weges und dann rund 0,5 Kilometer in nordwestlicher Richtung, wiederum entlang eines Weges bis zur sogenannten "Umgehungsstraße". Die Grenze folgt der "Umgehungsstraße" in nördlicher Richtung bis zum Kreuzungspunkt mit der Landstraße Töpchin - Wünsdorf. Dieser Straße folgt die Grenze rund 0,5 Kilometer in östlicher Richtung bis zu einem nach Nordwesten abzweigenden Weg. Sie folgt dem Weg rund 2,3 Kilometer in nordwestlicher Richtung und umgeht den ehemaligen Schießplatz, bis sie erneut auf die sogenannte "Umgehungsstraße" stößt. Sie folgt der "Umgehungsstraße" etwa 2,3 Kilometer in nordwestlicher Richtung bis zu einer rechtwinkligen Kurve. Ab hier folgt sie rund 0,75 Kilometer dem in nördlicher Richtung verlaufenden Weg bis zur Freifläche der ehemaligen Funkstation an der Gemarkungsgrenze Zehrensdorf - Zossen. Sie folgt dann der Gemarkungsgrenze in nordöstlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt dieser Beschreibung.

Eine Kartenskizze ist der Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000, in topografischen Karten im Maßstab 1:25.000 und in Luftbildkarten im Maßstab 1:10.000 mit einer ununterbrochenen Linie eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Luftbildkarten.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Teltow-Fläming, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3