Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Jägersberg-Schirknitzberg“
VO-NSGJAEGERSBERG_2015§ 3 Schutzzweck
Schutzzweck des Naturschutzgebietes, einer ehemals militärisch genutzten Grund- und Endmoränenlandschaft des Zossen-Teupitzer Platten- und Hügellandes, ist
die Erhaltung stark gefährdeter Vegetationsformen, Pflanzengesellschaften und Pflanzenarten nährstoff- und größtenteils basenarmer Standorte, vor allem der Wälder (insbesondere Waldreitgras-Traubeneichenwald und Flechten-Kiefernwald);
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Jägersberg-Schirknitzberg“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von
Trockenen Sandheiden, Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis, Trockenen europäischen Heiden und Alten bodensauren Eichenwäldern auf Sandebenen mit Quercus robur als natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes,
Trockenen, kalkreichen Sandrasen und Moorwäldern als prioritären natürlichen Lebensraumtypen im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Refugium und als potenzielles Wiederausbreitungszentrum bestandsbedrohter Tierarten und Tierartengemeinschaften, vor allem von
an nährstoff- und größtenteils auch basenarme Standorte angepaßten Insekten, zum Beispiel Tagfaltern und Nachtfaltern, Heuschrecken, Hautflüglern sowie Webspinnen,
Vögeln, insbesondere Arten der freien und buschreichen Offenlandschaften sowie des durch Altholzbestände geprägten Waldes;
der Schutz von streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der Richtlinie 92/43 EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie"), zum Beispiel Zauneidechse (Lacerta agilis) und Kreuzkröte (Bufo calamita);
die Erhaltung des Gebietes wegen seiner besonderen Eigenart aufgrund der Verzahnung von Offenflächen (Trockenrasen, Sandheiden), Pionierwäldern, Laubmischwäldern und Forsten;
die Erhaltung des Gebietes aus wissenschaftlichen Gründen zur Beobachtung und Erforschung der Entwicklung von Vorwäldern mit einem hohen Anteil neu eingebürgerter Pflanzen sowie von Sukzessionen auf einzelnen Offenflächen.