Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klapperberge“
VO-NSGKLAPPERBERGE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Klapperberge“.