Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klapperberge“
VO-NSGKLAPPERBERGE§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Renaturierung der Moore südlich des Linowbaches, der Köllnseekette, der Birkentalniederung sowie des Faulen Seebruchs und Faulen Sees wird angestrebt;
im Bereich von Marienhof wird die Renaturierung von entwässerten Söllen angestrebt;
durch die Umwandlung von Ackerflächen am Nord-Ostufer des Linowsees in Grünland soll ein rund 100 Meter breiter Gewässerschutzstreifen entwickelt werden;
die Hutungsflächen nordwestlich von Retzow sollen entbuscht werden;
die Umwandlung von Nadelholzforsten in naturnahe Laubwaldbestände, insbesondere in Rotbuchenwälder bodensaurer und lehmiger Standorte wird angestrebt;
zum Schutz vor der Zurückdrängung indigener Pflanzen sollen zum Beispiel Maßnahmen zur Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche eingeleitet werden;
die Entnahme von Friedfischen aus dem Schulzensee und dem Großen und Kleinen Köllnsee wird angestrebt.