Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klapperberge“

VO-NSGKLAPPERBERGE

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Renaturierung der Moore südlich des Linowbaches, der Köllnseekette, der Birkentalniederung sowie des Faulen Seebruchs und Faulen Sees wird angestrebt;

im Bereich von Marienhof wird die Renaturierung von entwässerten Söllen angestrebt;

durch die Umwandlung von Ackerflächen am Nord-Ostufer des Linowsees in Grünland soll ein rund 100 Meter breiter Gewässerschutzstreifen entwickelt werden;

die Hutungsflächen nordwestlich von Retzow sollen entbuscht werden;

die Umwandlung von Nadelholzforsten in naturnahe Laubwaldbestände, insbesondere in Rotbuchenwälder bodensaurer und lehmiger Standorte wird angestrebt;

zum Schutz vor der Zurückdrängung indigener Pflanzen sollen zum Beispiel Maßnahmen zur Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche eingeleitet werden;

die Entnahme von Friedfischen aus dem Schulzensee und dem Großen und Kleinen Köllnsee wird angestrebt.

§ 5 § 7