Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleine Röder“

VO-NSGKLEINEROEDER

§ 1 Erklärung zum Schutzgebie t

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Kleine Röder“.

§ 2