Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleiner Plessower See“
VO-NSGKLPLESSOWERSEE§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Feuchtwiesenbrachen sollen durch regelmäßige Mahd mit Beräumung des Mähgutes offen gehalten werden;
der Pappelforst soll unter Verwendung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation schrittweise zu einem naturnahen, strukturreichen Wald umgebaut werden.