Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleiner Plessower See“

VO-NSGKLPLESSOWERSEE

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Feuchtwiesenbrachen sollen durch regelmäßige Mahd mit Beräumung des Mähgutes offen gehalten werden;

der Pappelforst soll unter Verwendung von Baumarten der potenziell natürlichen Vegetation schrittweise zu einem naturnahen, strukturreichen Wald umgebaut werden.

§ 5 § 7