Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleine und Mittelleber“
VO-NSGKLUMITTELLEBER_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Teupitz, Ortsteil Egsdorf (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Kleine und Mittelleber".