Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittlere Havel“

VO-NSGMITTLEREHAVEL_2015

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

es sollen Maßnahmen zur Verbesserung des gebietsbezogenen Landschaftswasserhaushaltes entwickelt und umgesetzt werden (Schaffung offener Wasserflächen, Entwicklung der Feucht- und Nasswiesen);

die Grünlandbereiche, insbesondere das Überschwemmungsgrünland, sollen dauerhaft extensiv bewirtschaftet werden;

die Lebensbedingungen für bodenbrütende Vogelarten sollen, beispielsweise mittels Einhaltung später Mahdtermine, verbessert werden;

die Bewirtschaftung der Auenwälder soll möglichst einzelstammweise, unter Berücksichtigung eines hohen Totholzanteils und nur bei gefrorenem Boden erfolgen.

§ 5 § 7