Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittlere Oder“

VO-NSGMITTLEREODER_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree und in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Mittlere Oder“.

§ 2