Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mühlenfließ - Sägebach"
VO-NSGMUEHLENFLIESSSAEGEB_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Teupitz und den Gemeinden Tornow und Neuendorf (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Mühlenfließ-Sägebach".