Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oder-Neiße“
VO-NSGODERNEISSE_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Oder-Neiße“.