Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Restsee Tröbitz“
VO-NSGRESTSEETROEBITZ_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Restsee Tröbitz“.
Einzelnorm