Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Restsee Tröbitz“

VO-NSGRESTSEETROEBITZ_2016

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

es soll keine Erhöhung des pH-Wertes durch Kalkung erfolgen;

besonnte Uferabschnitte und Flachwasserbereiche sollen erhalten werden.

Einzelnorm

§ 5 § 7