Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Restsee Tröbitz“
VO-NSGRESTSEETROEBITZ_2016§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
es soll keine Erhöhung des pH-Wertes durch Kalkung erfolgen;
besonnte Uferabschnitte und Flachwasserbereiche sollen erhalten werden.
Einzelnorm