Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlatbach“

VO-NSGSCHLATBACH_2015

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

zur Reduzierung des Nährstoffeintrags in den Schlatbach soll die nördlich der Landstraße nach Groß Linde an den Schlatbach angrenzende Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden;

die mageren Flachland-Mähwiesen (Gemarkung Groß Linde Flur 1 Flurstück 115 teilweise) sollen durch ein- bis zweijährige Mahd erhalten werden, sonstiges aufgelassenes Grünland soll regelmäßig gemäht und beräumt werden;

die aufgelassenen Grünlandbereiche sollen regelmäßig gemäht und beräumt werden;

die Nadelholzforste sollen entsprechend den standörtlichen Bedingungen in naturnahe Laub/Nadel-Mischwälder oder Laubwälder umgewandelt werden.

§ 5 § 7