Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlaubetal“

VO-NSGSCHLAUBETAL_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schlaubetal“.

§ 2