Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlaubetal“
VO-NSGSCHLAUBETAL_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Schlaubetal“.