Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schuge- und Mühlenfließquellgebiet“

VO-NSGSCHUGEMUEHLENFLIESSQU_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung “Schuge- und Mühlenfließquellgebiet”.

§ 2