Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schweinert“

VO-NSGSCHWEINERT_2016

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 110 Hektar. Es liegt in der Elsteraue zwischen Herzberg und Uebigau etwa 1 km südlich der Ortschaft Kleinrössen und nördlich der Ortslage Falkenberg.

(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt folgende Flurstücke nach dem Integrationsregister vom 15. Februar 1995:

Gemarkung Flur Flurstücke

Falkenberg

15

4 anteilig (östlich der Scheidelache), 5 Weg, anteilig (östlich der Scheidelache), 7 Scheidelache, anteilig (nördlich des Weges=Flurstück 5)

16

1 Scheidelache, 2, 3 Weg, 7-11, 12 Weg anteilig (ab Einmündung des Weges=Flurstück 3 bis nördliche Flurgrenze), 15 Graben, anteilig (im nördlichen Teil von Flurstück 2)

17

1 Scheidelache anteilig (bis zum Weg von Kleinrössen nach Bomsdorf=Flurstück 11), 2-8, 9 Graben anteilig (ab Weg=Flurstück 8 bis Scheidelache=Flurstück 1), 10, 11 Weg von Kleinrössen nach Bomsdorf anteilig (ab Weg=Flurstück 8 bis Scheidelache=Flurstück 1), 12 anteilig (nördlicher Teil der östlich gedachten Verlängerung des Weges=Flurstück 8 bis Grenze zwischen Flurstück 44 und 48 bis an den Graben=Flurstück 49 heran), 13 Weg anteilig (bis Binnengraben=Flur-stück 49), 14, 18/1 anteilig (bis zur östlichen Grabengrenze und nordöstlich bis zur Verlängerung des Weges=Flurstück 15), 31 anteilig (westlich des Binnengrabens=Flurstück 49), 33 Weg, 38/1 anteilig (westlich des Binnengrabens=Flurstück 49), 44 anteilig (bis zur westlichen Grabengrenze), 49 Binnengraben anteilig (siehe Flurkarte).

Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schweinert“ und in drei Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Übersichtskarte mit der Blattnummer 4345-SO im Maßstab 1 : 10 000, unterzeichnet von der Siegelverwahrerin am 29. Januar 1999, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, ermöglicht die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den Flurkarten der Gemarkung Falkenberg, Fluren 15, 16 und 17 jeweils im Maßstab 1 : 2 500, unterzeichnet von der Siegelverwahrerin am 29. Januar 1999, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung.

(3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Elbe-Elster, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3