Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreebögen bei Briescht“
VO-NSGSPREEBOEGENBRIESCHT_2015§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
zur Umwandlung von intensiv genutztem Grünland zu artenreichem Dauergrünland soll in enger Abstimmung mit den betroffenen Landwirten ein Konzept der nachhaltigen Bewirtschaftung erarbeitet und umgesetzt werden;
entlang der Hauptspree und der Nebengewässer sollen Kopfweiden gepflanzt werden;
die Altarme und Altwasserbereiche sollen zur Verbesserung der Lebensbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten an das Fließregime der Spree angebunden werden;
die zugelassenen Angelplätze sollen zum Uferschutz möglichst mit einem Steg versehen werden.