Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreebögen bei Briescht“

VO-NSGSPREEBOEGENBRIESCHT_2015

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

zur Umwandlung von intensiv genutztem Grünland zu artenreichem Dauergrünland soll in enger Abstimmung mit den betroffenen Landwirten ein Konzept der nachhaltigen Bewirtschaftung erarbeitet und umgesetzt werden;

entlang der Hauptspree und der Nebengewässer sollen Kopfweiden gepflanzt werden;

die Altarme und Altwasserbereiche sollen zur Verbesserung der Lebensbedingungen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten an das Fließregime der Spree angebunden werden;

die zugelassenen Angelplätze sollen zum Uferschutz möglichst mit einem Steg versehen werden.

§ 5 § 7