Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreewiesen südlich Beeskow“
VO-NSGSPREEWIESENBEESKOW_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Beeskow, Friedland und Tauche im Landkreis Oder-Spree wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Spreewiesen südlich Beeskow“.