Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreewiesen südlich Beeskow“

VO-NSGSPREEWIESENBEESKOW_2015

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 487 Hektar. Es befindet sich südlich der Stadt Beeskow und umfasst die Spreeniederung – östlich bis zur Stadt Friedland (Gemeinde Kummerow) und westlich bis an die Bundesstraße 87 – einschließlich des Tiefen Sees. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde: Gemarkung: Flure:

Beeskow

Beeskow

7 bis 12;

Beeskow

Kohlsdorf

3;

Friedland

Kummerow

1, 2;

Friedland

Leißnitz

1;

Tauche

Ranzig

4, 5.

Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Zur Orientierung ist dieser Verordnung eine Flurstücksliste als Anlage beigefügt. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Oder-Spree, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3