Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stechlin“

VO-NSGSTECHLIN_2015

§ 12 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Maßgaben zur landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und c, die am 1. Juli 2003 in Kraft treten.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidenten Potsdam vom 6. Mai 1938 über das Naturschutzgebiet „Großer Stechlin-, Nehmitz- und Großer Kruckowsee“ (Amtsblatt der Preußischen Regierung in Potsdam, Jahrgang 1938, Stück 23) außer Kraft.

§ 11