Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Swatzke- und Skabyberge“
VO-NSGSWATZKESKABYBERGE_2015§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgaben festgelegt:
die Freiflächen außerhalb des Kernbereiches sollen überwiegend der natürlichen Sukzession überlassen werden;
die Wälder außerhalb des Kernbereiches sollen naturgemäß bewirtschaftet werden. So sollen insbesondere die sich entwickelnden Pionierwälder kahlschlagslos und nachhaltig unter Ausnutzung natürlicher Prozesse, der Belassung der natürlichen Baumartenkombination und von Totholz sowie der Belassung einer mehrstufigen Bestandsstruktur bewirtschaftet werden;
Flugsandflächen sollen als Lebensraum für Arten der trockenwarmen Standorte durch geeignete Maßnahmen entwickelt und miteinander verbunden werden.