Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“

VO-NSGTALSPERRESPREMBERG_2004

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

in den Retentionsbereichen der Talsperre soll die natürliche Entwicklung der Pflanzengesellschaften (insbesondere Weichholzauen und Röhrichte) ermöglicht werden, lediglich die dem Halbinselbereich nordöstlich vorgelagerten zwei Inseln sollen als gehölzarmer Brut- und Rastplatz für Wasser- und Watvögel erhalten werden;

durch Maßnahmen der Besucherlenkung sollen die besonders sensiblen Bereiche ruhiggestellt werden;

Baumarten, die nicht der potenziell natürlichen Vegetation entsprechen, sollen im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung sukzessiv aus dem Gebiet entfernt werden;

auf der Halbinsel, an den Hangkanten bei Bühlow und Sellessen sowie in den Waldlebensräumen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 soll die forstliche Nutzung bis auf Maßnahmen gemäß § 6 Nr. 3 unterbleiben.

§ 5 § 7