Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tegeler Fließtal“
VO-NSGTEGELERFLIESSTAL_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Oberhavel und Barnim wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Tegeler Fließtal“.