Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Thymen“

VO-NSGTHYMEN_2015

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Thymen“.

§ 2