Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Thymen“
VO-NSGTHYMEN_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Thymen“.