Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tiergarten“
VO-NSGTIERGARTEN_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Königs Wusterhausen und den Gemeinden Senzig und Zeesen (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Tiergarten".