Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tiergarten“

VO-NSGTIERGARTEN_2016

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in der Stadt Königs Wusterhausen und den Gemeinden Senzig und Zeesen (Landkreis Dahme-Spreewald) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Tiergarten".

§ 2