Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Uferwiesen bei Niewisch“

VO-NSGUFERWIESENNIEWISCH_2015

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Uferwiesen bei Niewisch“ (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) mit seinen Vorkommen von

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) als natürlichem Lebensraumtyp von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes,

Salzwiesen im Binnenland als prioritärem natürlichen Lebensraumtyp im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 5 des Bundesnaturschutzgesetzes,

Fischotter (Lutra lutra) als Art von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich seiner für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume,

Kriechendem Scheiberich (Apium repens) als Art von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes, einschließlich seiner Lebensräume und den für seine Reproduktion erforderlichen Standortbedingungen;

die Erhaltung der Lebensräume von nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 und 8 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützten Pflanzenarten, insbesondere von Arten der Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen und Hochstaudenfluren mit seltenen und bestandsbedrohten Arten, zum Beispiel verschiedenen Orchideenarten und dem Bitteren Enzian;

die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Rückzugsraum und potenzielles Wiederausbreitungszentrum von nach § 20 a Abs. 1 Nr. 7 und 8 des Bundesnaturschutzgesetzes besonders und streng geschützten Tierarten, beispielsweise von Neuntöter (Lanicus collurio) und Moorfrosch (Rana arvalis) und von schilf- und röhrichtbewohnenden Vogelarten sowie der auf diesen Lebensraum spezialisierten Wirbellosenfauna;

die Erhaltung des Gebietes aus landeskundlichen Gründen, insbesondere als Zeugnis der historischen Bewirtschaftungsform extensiv genutzter Mäh- und Trittwiesen des Spreetals mit zum Teil akut vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten;

die Erhaltung der besonderen Eigenart des Gebietes als extensiv genutzter Kulturlandschaft im Uferbereich des Schwielochsees.

§ 2 § 4