Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“

VO-NSGUNTEREPULSNITZ_2015

§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Folgende Pflege, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch die Steuerung der Wasserführung in den Gräben soll ein für den Schutz des Niedermoors erforderlicher optimaler Wasserstand erhalten beziehungsweise wieder hergestellt werden;

die Durchgängigkeit der Gewässer für referenztypische Fischarten soll sichergestellt beziehungsweise durch geeignete Maßnahmen wieder hergestellt werden;

Grünlandflächen außerhalb der Zonen 1 und 2 sollen als Lebensraum für Wiesenbrüter entwickelt werden;

Grünlandflächen in den Zonen 1 und 3 sollen mosaikartig genutzt werden;

in der südlichen Teilfläche sollen an Wegen Gehölze zur Einbindung gepflanzt werden.

§ 5 § 7