Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“
VO-NSGUNTEREPULSNITZ_2015§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
durch die Steuerung der Wasserführung in den Gräben soll ein für den Schutz des Niedermoors erforderlicher optimaler Wasserstand erhalten beziehungsweise wieder hergestellt werden;
die Durchgängigkeit der Gewässer für referenztypische Fischarten soll sichergestellt beziehungsweise durch geeignete Maßnahmen wieder hergestellt werden;
Grünlandflächen außerhalb der Zonen 1 und 2 sollen als Lebensraum für Wiesenbrüter entwickelt werden;
Grünlandflächen in den Zonen 1 und 3 sollen mosaikartig genutzt werden;
in der südlichen Teilfläche sollen an Wegen Gehölze zur Einbindung gepflanzt werden.