Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Urstromtal bei Golßen“
VO-NSGURSTROMTALGOLSSEN_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen im Landkreis Dahme-Spreewald werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Urstromtal bei Golßen“.