Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Urstromtal bei Golßen“
VO-NSGURSTROMTALGOLSSEN_2015§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
durch Maßnahmen wie die Schließung von Gräben oder den Einbau von Sohlschwellen soll ein naturnaher Wasserhaushalt wiederhergestellt und naturnahe, feuchte- und nässeabhängige Wald- und Grünlandbiotope erhalten und entwickelt werden;
naturferne Waldbestände sollen mittel- bis langfristig in naturnahe und reich strukturierte Laubmischwälder überführt werden;
die Walderneuerung soll vorrangig durch Naturverjüngung erfolgen und die Reh- und Rotwildpopulation soll auf eine darauf angepasste Bestandsdichte reduziert werden;
es sollen strukturreiche Waldsäume entwickelt werden.