Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Urstromtal bei Golßen“

VO-NSGURSTROMTALGOLSSEN_2015

§ 6 Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Folgende Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch Maßnahmen wie die Schließung von Gräben oder den Einbau von Sohlschwellen soll ein naturnaher Wasserhaushalt wiederhergestellt und naturnahe, feuchte- und nässeabhängige Wald- und Grünlandbiotope erhalten und entwickelt werden;

naturferne Waldbestände sollen mittel- bis langfristig in naturnahe und reich strukturierte Laubmischwälder überführt werden;

die Walderneuerung soll vorrangig durch Naturverjüngung erfolgen und die Reh- und Rotwildpopulation soll auf eine darauf angepasste Bestandsdichte reduziert werden;

es sollen strukturreiche Waldsäume entwickelt werden.

§ 5 § 7