Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weißer Berg bei Bahnsdorf“

VO-NSGWEISSERBERGBAH_2016

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Weißer Berg bei Bahnsdorf“.

§ 2