Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Weißer Berg bei Bahnsdorf“
VO-NSGWEISSERBERGBAH_2016§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Weißer Berg bei Bahnsdorf“.