Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wilder Berg bei Seelow“
VO-NSGWILDERBERGSEELOW_2015§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Wilder Berg bei Seelow“.