Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Wilder Berg bei Seelow“
VO-NSGWILDERBERGSEELOW_2015§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 82 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Vierlinden
Friedersdorf
2, 3;
Lindendorf
Dolgelin
3, 4, 5;
Seelow
Seelow
6.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt. Darüber hinaus ist dieser Verordnung zur Orientierung über die betroffenen Grundstücke eine Flurstücksliste als Anlage 2 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in den in Anlage 3 dieser Verordnung aufgeführten Karten mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die in Anlage 3 Nr. 1 aufgeführten zwei topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 ermöglichen die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 3 Nr. 2 mit den laufenden Nummern 1 bis 4 aufgeführten Flurkarten und den mit den laufenden Nummern 5, 6 und 7 aufgeführten Liegenschaftskarten.
(3) Innerhalb des Naturschutzgebietes ist eine Zone 1 mit besonderen Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung festgelegt. Die Zone 1 umfasst rund 18 Hektar. Die Grenze der Zone 1 ist in der in Absatz 1 genannten Kartenskizze und der in Anlage 3 Nr. 1 genannten topografischen Karte mit der Blattnummer 1 sowie in der in Anlage 3 Nr. 2 genannten Flurkarte mit der Blattnummer 2 und den Liegenschaftskarten mit den Blattnummern 6 und 7 mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Flurkarte und in den Liegenschaftskarten.
(4) Die Verordnung mit Karten und Flurstücksliste kann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Märkisch-Oderland, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.