Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Elsteraue bei Arnsnesta“
VO-NSG_ARNSNESTA§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Elsteraue bei Arnsnesta“.
Einzelnorm