Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal“

VO-NSG_BATZLOWER_MUEHLENFLIESS_BUECHNITZTAL

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Märkisch-Oderland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal“.

Einzelnorm

§ 2