Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Biotopverbund Spreeaue“

VO-NSG_BIOTOPVERBUND_SPREEAUE

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cottbus wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Biotopverbund Spreeaue“.

§ 2