Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Biotopverbund Spreeaue“
VO-NSG_BIOTOPVERBUND_SPREEAUE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cottbus wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Biotopverbund Spreeaue“.