Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Biotopverbund Spreeaue“
VO-NSG_BIOTOPVERBUND_SPREEAUE§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die Spreeaue soll insbesondere nördlich von Cottbus revitalisiert und renaturiert werden;
eine weitere Tiefenerosion der Spree soll durch Maßnahmen zur Sohlstabilisierung beziehungsweise -aufhöhung vermieden werden;
Kleingewässer im Spreevorland sollen saniert beziehungsweise wieder hergestellt werden;
die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung soll eine naturnahe Waldentwicklung mit langfristiger Erhöhung des Anteils an stehendem und liegendem Totholz auf mindestens zehn Prozent des Bestandesvorrates ermöglichen;
die Hochstaudenfluren feuchter Standorte sollen gepflegt und entwickelt werden;
es sollen Maßnahmen der Besucherlenkung zur gezielten Ruhigstellung sensibler Bereiche erfolgen.