Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Biotopverbund Spreeaue“

VO-NSG_BIOTOPVERBUND_SPREEAUE

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die Spreeaue soll insbesondere nördlich von Cottbus revitalisiert und renaturiert werden;

eine weitere Tiefenerosion der Spree soll durch Maßnahmen zur Sohlstabilisierung beziehungsweise -aufhöhung vermieden werden;

Kleingewässer im Spreevorland sollen saniert beziehungsweise wieder hergestellt werden;

die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung soll eine naturnahe Waldentwicklung mit langfristiger Erhöhung des Anteils an stehendem und liegendem Totholz auf mindestens zehn Prozent des Bestandesvorrates ermöglichen;

die Hochstaudenfluren feuchter Standorte sollen gepflegt und entwickelt werden;

es sollen Maßnahmen der Besucherlenkung zur gezielten Ruhigstellung sensibler Bereiche erfolgen.

§ 5 § 7