Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Buschschleuse“
VO-NSG_BUSCHSCHLEUSE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Müllrose, Neubrück/Forst und Biegen (Landkreis Oder-Spree) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Buschschleuse".