Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Buschschleuse“

VO-NSG_BUSCHSCHLEUSE

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Müllrose, Neubrück/Forst und Biegen (Landkreis Oder-Spree) wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Buschschleuse".

§ 2