Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dürrenhofer Moor“

VO-NSG_DUERRENHOFER_MOOR

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die moortypischen Pflanzen- und Tierarten sollen durch Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel die Beseitigung verstärkt aufkommender Gehölzsukzession, im Lebensraumtyp Übergangs- und Schwingrasenmoore gefördert werden;

Kiefernreinbestände und nicht standortheimische Forstkulturen sollen langfristig in naturnahe, reich strukturierte Mischwaldbestände mit standortheimischen Baumarten entwickelt werden.

§ 5 § 7