Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Dürrenhofer Moor“
VO-NSG_DUERRENHOFER_MOOR§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die moortypischen Pflanzen- und Tierarten sollen durch Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel die Beseitigung verstärkt aufkommender Gehölzsukzession, im Lebensraumtyp Übergangs- und Schwingrasenmoore gefördert werden;
Kiefernreinbestände und nicht standortheimische Forstkulturen sollen langfristig in naturnahe, reich strukturierte Mischwaldbestände mit standortheimischen Baumarten entwickelt werden.