Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Felchowseegebiet“
VO-NSG_FELCHOWSEE§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
durch Zulassen der natürlichen Sukzession soll die Entwicklung von naturnah strukturierten Moor- und Bruchwäldern sowie Eichenmischwäldern erfolgen;
durch Umbau von Nadelholzforsten soll mittel- bis langfristig die Entwicklung von naturnah strukturierten Rotbuchenwäldern erfolgen;
stehendes Totholz soll nicht gefällt werden und liegendes Totholz möglichst an Ort und Stelle verbleiben;
zur Schonung der Ufervegetation sollen an den Angelstellen am Nordwestufer des Großen Stewensees Stege gebaut werden;
zur Entwicklung von wachsenden Torfmoos-, Seggen- und Röhrichtmooren wird im Bereich der Lanke, am Wustrowsee, Felchowsee und beim Großen Bruch nördlich von Julienwalde eine weitere Vernässung angestrebt; Entwässerungsanlagen sollen dafür zurückgebaut werden;
zum Erhalt und zur Entwicklung der Tauch- und Schwimmblattvegetation soll die Zugnetzfischerei inner-halb eines Bereiches von 25 Metern Breite, gemessen von der Uferlinie im westlichen Bereich des Felchowsees, nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen;
die Halbtrockenrasen und Trockenrasen sollen durch Schafbeweidung gepflegt werden;
die Entwicklung von typisch ausgebildeten Trockenrasen soll durch Einstellung der Ackernutzung auf dem Schwalbenwerder (Flurstücke 33/7, 40 und 41, Flur 1 der Gemarkung Felchow) gefördert werden;
das Feuchtgrünland soll möglichst durch Mahd extensiv bewirtschaftet werden;
die Wiesen am Südwestufer des Felchowsees zwischen See und Uferweg sollen zur Aushagerung zunächst durch jährlich zweimalige Mahd, anschließend einschürig nicht vor dem 1. Juli eines jeden Jahres, bewirtschaftet werden;
es wird angestrebt das Grünland westlich, südlich und südöstlich der Lanke nicht vor dem 1. Juli eines jeden Jahres zu mähen oder zu beweiden;
um die Kleingewässer innerhalb der Ackerflächen sollen Pufferzonen beispielsweise durch Flächenstilllegung oder eine extensive Grünlandnutzung entwickelt werden;
isoliert im Landschaftsraum liegende Gewässerlebensräume sollen über die Entwicklung linienförmiger Verbindungsstrukturen bestehend aus Flurgehölzen, Gras- und Staudenfluren oder vorübergehende Brachestreifen miteinander vernetzt werden;
die landwirtschaftliche Bewirtschaftung soll möglichst außerhalb des Wanderungsgeschehens der Rotbauchunke erfolgen, das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und die Wahl der Fruchtarten soll auf die Lebensraumansprüche der Rotbauchunke abgestimmt werden;
am Südwest-/Westufer des Felchowsees soll zur Besucherlenkung ein Beobachtungsturm errichtet werden.