Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Frankenhainer Luch“
VO-NSG_FRANKENHAINER_LUCH§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Frankenhainer Luch“.
Einzelnorm