Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gandower Schweineweide“
VO-NSG_GANDOWER_SCHWEINEWEIDE§ 11 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Ausgenommen davon sind die Maßgaben zur landwirtschaftlichen Bodennutzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b bis d, die am 1. Juli 2003 in Kraft treten.
(2) Gleichzeitig tritt der Beschluss Nr. 89 des Bezirkstages Schwerin vom 15. Mai 1990 über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Gandower Schweineweide“ außer Kraft.
Potsdam, den 20. Dezember 2002
Der Minister für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
In Vertretung
Friedhelm Schmitz-Jersch
Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1)
Anlage 2
(zu § 2 Absatz 2)
1. Übersichtskarte im Maßstab 1 : 50 000
Titel:
Anlage zur Verordnung für das Naturschutzgebiet „Gandower Schweineweide“
Blattnummer
Unterzeichnung
L2934
unterzeichnet am 7. Januar 2003 von der Bearbeiterin Frau Hastedt, Siegelnummer 39 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR)
2. Topografische Karte im Maßstab 1 : 10 000
Titel:
Anlage zur Verordnung für das Naturschutzgebiet „Gandower Schweineweide“
Blattnummer
Unterzeichnung
2935-NW
unterzeichnet am 7. Januar 2003 von der Bearbeiterin Frau Hastedt, Siegelnummer 39 des MLUR
3. Flurkarte
Titel:
Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gandower Schweineweide“
Blattnummer
Gemarkung
Flur
Maßstab
1 :
Unterzeichnung
1
Gandow
3
2 500
unterzeichnet am 7. Januar 2003 von der Bearbeiterin Frau Hastedt, Siegelnummer 39 des MLUR
2
Lenzen
23
3 000
unterzeichnet am 7. Januar 2003 von der Bearbeiterin Frau Hastedt, Siegelnummer 39 des MLUR
3
Lenzen
24
3 000
unterzeichnet am 7. Januar 2003 von der Bearbeiterin Frau Hastedt, Siegelnummer 39 des MLUR
4
Wustrow
2
3 000
unterzeichnet am 7. Januar 2003 von der Bearbeiterin Frau Hastedt, Siegelnummer 39 des MLUR