Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Glindower Alpen“
VO-NSG_GLINDOWER_ALPEN§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 119 Hektar. Das Gebiet umfaßt das ehemalige Tonabbaugelände der Erdeberge südöstlich von Glindow. Es wird im Norden durch die südliche Grenze der Wohngrundstücke begrenzt, im Süden durch den südlichen Rand der ehemaligen Tongruben und im Westen durch den östlichen Rand der Wohngrundstücke Glindows an der Klaistower Chaussee.
Das Naturschutzgebiet umfaßt in den Gemarkungen
Werder
Flur 27
Flurstücke 97 anteilig (nur nördlich des Weges von Petzow zur Hasenheide),
146/4, 147/3, 147/4, 147/5, 147/6 anteilig,148 anteilig (südlicher Rand
der Tongruben);
Glindow
Flur 5
Flurstück 24/9, Flurstücke 26/2, 27 bis 29 jeweils anteilig (untere
Böschungskante der "Glindower Erdeberge"), Flurstücke 30 bis 35;
Flur 6
Flurstücke 124-127, 130-142, 144-155, 160-181, 183/2,184, 184/2,
196/1, 196/2, 197, 198/2, 199, 200, 230-356, 357/2, 358-360.
Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer Übersichtskarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Glindower Alpen“ und in drei Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Übersichtskarte mit der Blattnummer 0807-443 im Maßstab 1 : 10 000, unterzeichnet von dem Bearbeiter Herrn Dietmar am 18. September 1995, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, ermöglicht die Verortung im Gelände. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in der Flurkarte der Gemarkung Werder, Flur 27, im Maßstab 1 : 3 000 mit der Blattnummer 1, in der Flurkarte der Gemeinde Glindow, Flur 5 im Maßstab 1 : 4000 und in der Flurkarte der Gemeinde Glindow, Flur 6 im Maßstab 1 : 2000, jeweils unterzeichnet von dem Bearbeiter Herrn Dietmar am 18. September 1998, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung.
(3) Die Verordnung mit Karten kann bei dem für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Fachministerium des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.