Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“
VO-NSG_GRUENHAUS§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 1 785 Hektar. Es umfasst Flächen in folgenden Fluren:
Landkreis: Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Elbe-Elster
Stadt Finsterwalde
Finsterwalde
49, 52 bis 54;
Stadt Finsterwalde
Sorno
3, 6;
Gorden-Staupitz
Gorden
6;
Gorden-Staupitz
Staupitz
2;
Oberspreewald-Lausitz
Stadt Lauchhammer
Grünewalde
2, 3, 10;
Stadt Lauchhammer
Kleinleipisch
4, 5;
Stadt Lauchhammer
Lauchhammer
1 bis 3.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Naturschutzgebietes ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in der Luftbildkarte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Grünhaus“ mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Karte ist mit dem Dienstsiegel des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (Siegelnummer 32) versehen und wurde vom Dienstsiegelverwahrer am 29. September 2006 unterschrieben.
(3) Innerhalb des Naturschutzgebietes wird eine Zone 1 als Naturentwicklungsgebiet im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, das der direkten menschlichen Einflussnahme entzogen ist und in dem die Lebensräume und Lebensgemeinschaften langfristig ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben, festgesetzt. Die Zone 1 umfasst rund 715 Hektar und liegt in folgenden Fluren:
Landkreis: Gemeinde: Gemarkung: Flur:
Elbe-Elster
Stadt Finsterwalde
Finsterwalde
52 bis 54;
Oberspreewald-Lausitz
Stadt Lauchhammer
Lauchhammer
2, 3.
Die Grenze der Zone 1 ist in der in Absatz 1 genannten Kartenskizze und der in Absatz 2 genannten Luftbildkarte mit ununterbrochener roter Linie eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in der Luftbildkarte.
(4) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.