Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klienitz“
VO-NSG_KLIENITZ§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Klienitz“.