Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klienitz“

VO-NSG_KLIENITZ

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Klienitz“.

§ 2