Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klienitz“
VO-NSG_KLIENITZ§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
auf den Flächen westlich der Bahnlinie Löwenberg-Templin (Kiebitzlaake) sollen die Mahdtermine dem Schutzzeck angepasst werden;
entlang des Treidelweges an der Havel wird die Errichtung eines Naturlehrpfades zum Zweck der Umweltbildung angestrebt.