Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Klienitz“

VO-NSG_KLIENITZ

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

auf den Flächen westlich der Bahnlinie Löwenberg-Templin (Kiebitzlaake) sollen die Mahdtermine dem Schutzzeck angepasst werden;

entlang des Treidelweges an der Havel wird die Errichtung eines Naturlehrpfades zum Zweck der Umweltbildung angestrebt.

§ 5 § 7