Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Königsberger See, Kattenstiegsee“
VO-NSG_KOENIGSBERGERSEE_KATTENSTIEGSEE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Königsberger See, Kattenstiegsee“.
Einzelnorm