Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“

VO-NSG_KOERBAER_TEICH

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Teltow-Fläming und Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“.

Einzelnorm

§ 2