Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“
VO-NSG_KOERBAER_TEICH§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Teltow-Fläming und Elbe-Elster wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Körbaer Teich und Niederungslandschaft am Schweinitzer Fließ“.
Einzelnorm