Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Leitsakgraben“
VO-NSG_LEITSAKGRABEN§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Havelland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Leitsakgraben“.
Einzelnorm