Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Leitsakgraben“

VO-NSG_LEITSAKGRABEN

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Havelland wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Leitsakgraben“.

Einzelnorm

§ 2