Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lieberoser Endmoräne“
VO-NSG_LIEBEROSER_ENDMORAENE§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Lamsfeld, Mochow, Butzen, Byhlen, Groß Liebitz, Lieberose (Landkreis Dahme-Spreewald) sowie den Gemeinden Drachhausen, Fehrow, Preilack und Turnow (Landkreis Spree-Neiße) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Lieberoser Endmoräne".